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Saarbrücken
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Agentur suchenIn Zeiten von Datenklau und -missbrauch wird ein Schutz gegen Cyberkriminalität immer wichtiger. Sichern Sie Ihren Betrieb umfassend gegen die immer größer werdende Bedrohung aus dem "Netz" ab.
Die Cyberrisiko-Versicherung der Barmenia bietet Ihnen den Schutz, den Sie brauchen, wenn durch eine Informationssicherheitsverletzung elektronische Daten (inkl. Software und Programme) oder informationsverarbeitende Systeme in ihrer Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit beeinträchtigt werden.
Schließen Sie die Cyberrisiko-Versicherung als ergänzenden Leistungsbaustein zu Ihrer:
Cyber-Erpressung |
Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen. Lösegeldforderungen sind vom Versicherungsumfang ausgenommen. |
Benachrichtigungskosten |
Die Barmenia übernimmt die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten. Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren. |
Rechtswidrige elektronische Kommunikation |
Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche bis zu 25.000 EUR versichert wegen
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Wiederherstellung von Daten |
Erstattet werden die Aufwendungen zur Wiederherstellung der von der Informationssicherheitsverletzung betroffenen Daten sowie für die Entfernung der Schadsoftware. |
Beratungsrechtsschutz | Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes wird Ihnen eine telefonische anwaltliche Rechtsberatung zugesichert. |
Summen | |
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Für Leistungen aus den Bereichen
kann eine Versicherungssumme zwischen 25.000EUR und 500.000EUR gewählt werden. Die gewählte Versicherungssumme gilt für jeden Baustein separat in voller Höhe. |
500.000 EUR 250.000 EUR 100.000 EUR 50.000 EUR 25.000 EUR |
Cyber-Straf-Rechtsschutz und -Beratungsrechtsschutz | 100.000 EUR |
Versicherungsschutz besteht, wenn
Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters bedient (z. B. Cloud-Dienstleister, externe Rechenzentren, Outsourcing-Provider). Mitversichert sind somit auch Schäden, die als Folge eines Ausfalls, einer Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen.
Versichert ist eine Informationssicherheitsverletzung dann, wenn sie ausgelöst wird durch:
Details | |
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Forensik/Schadenfeststellung |
Erstattet werden die Kosten für externe Sachverständige zur Ermittlung der Ursache und zur Feststellung des Schadens. Wird festgestellt, dass kein Versicherungsfall vorliegt, werden diese Kosten für einen Sachverständigen für bis zu 24 Arbeitsstunden erstattet, max. 10.000 EUR. |
Benachrichtigungskosten |
Erstattet werden die Kosten für die Prüfung (Einsatz von Datenschutz-Anwälten) und Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Informationspflichten. Beispiel: Werden durch einen unberechtigten Zugriff Daten Ihrer Kunden gestohlen, können Sie verpflichtet sein, Ihre Kunden über den Vorfall zu informieren. |
Krisenkommunikations- und PR-Berater | Ersetzt werden die Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer öffentlichen Reputation. Dazu gehören auch die Kosten für Krisenkommunikations-Berater und PR-Berater. |
Cyber-Erpressung |
Erstattet werden Honorare, Auslagen und Aufwendungen für technische und rechtliche Beratung und für technische Bemühungen, um die Kontrolle über die Daten zurückzugewinnen. Lösegeldforderungen sind nicht versichert. Typisch für eine Cyber-Erpressung ist, dass durch einen Cyberangriff der Zugang zu sämtlichen Daten gesperrt oder diese verschlüsselt werden. Das Wichtigste ist in einem solchen Fall, dass Sie schnellstmöglich die Kontrolle über die Daten zurückgewinnen. |
Abwendung eines drohenden Schadens | Droht unmittelbar ein Schaden (z. B. wenn auf Grund festgestellter Tatsachen oder einer glaubhaften Androhung von einer Informationssicherheitsverletzung auszugehen ist) sind die Kosten zur Schadenabwendung bis 10.000 EUR gedeckt. |
Versicherungsumfang | Details | |
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Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden |
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Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) aus einer versicherten Informationssicherheitsverletzung, die einen Vermögensschaden zur Folge hat. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Informationssicherheitsverletzung bei einem mitversicherten Unternehmen oder beim Anspruchsteller eingetreten ist. |
Rechtwidrige elektronische Kommunikation | bis 25.000 EUR |
Werden elektronische Medieninhalte veröffentlicht, sind auch Haftpflichtansprüche versichert wegen
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E-Payment | bis 25.000 EUR | Versichert sind Forderungen von E-Payment Service Providern auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verletzung eines Payment Card Industry (PCI) Datensicherheitsstandards. |
Erstattet werden
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Versichert ist der Ertragsausfall, wenn der Betrieb auf Grund einer versicherten Informationssicherheitsverletzung unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Ertragsausfall besteht aus
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max. 24 Monate |
Versicherungsumfang | |
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Cyber-Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | max. 100.000 EUR |
Beratungsrechtsschutz |
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Voraussetzung für eine Rechtsschutz-Leistung ist ein versicherter Schadensfall, der eine Leistung aus dem Bereich
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Wenn die Barmenia in Zukunft die Gewerbe-Haftpflichtversicherung mit verbesserten Leistungen anbietet, ohne dass dafür ein Extra-Beitrag berechnet wird, gelten diese Verbesserungen automatisch für den bestehenden Vertrag - selbstverständlich beitragsfrei!
Die Gewerbe-Cyberrisiko-Versicherung kann nur als Ergänzung zu einer Barmenia-Gewerbe-Sach- oder Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Sie haben bereits bei der Barmenia eine Gewerbe-Versicherung?
Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder gehen Sie über Informationen anfordern.